Werbung
Kaum zurück im “echten Leben” nahm sich Schmollmündchen Ingrid einen Anwalt um gegen die verbalen Entgleisungen des Rappers Bushido zur Wehr zu setzen (wir berichteten)
Damit Bushido nicht weiterhin eine dicke Lippe riskiert, besorgte sich Ingrid eine einstweilige Verfügung, die es Bushido verbietet, weiterhin bestimmte Kommentare im Internet über sie zu verbreiten. Gegen diese Verfügung hatte Bushido Widerspruch eingelegt, nicht einsehend, sich von Ingrid einen Maulkorb verpassen zu lassen.
Das Münchner Landgericht hat nun den Einspruch des Rappers abgewiesen und entschieden, dass Bushido via Internet nicht mehr über die Ex-Bewohnerin des BB Hauses lästern darf. Sollte er dies dennoch tun, muss er ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro bezahlen. Das dürfte Bushido ärgern, der in der Vergangenheit immer frei Schnauze äussern konnte was ihm einfiel, ohne dafür Konsequenzen zu ernten.
Ob der Berliner Rapper sich daran hält, oder ob er unbeeindruckt weiter seine verbalen Pfeile gegen Ingrid schiesst, bleibt abzuwarten.
Sollte es darüber etwas Neues zu berichten geben, erfahrt ihr es natürlich auf BBfun.
Ingrid das Barbiepüppchen gewinnt vor Gericht
Quelle: abendzeitung-muenchen.de; debigbrother.wordpress.com / Bild: RTL II/Endemol
Werbung
Werbung
Deine Meinung zählt!