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Nachgerechnet: Wieviel Geld bleibt dem Gewinner bei 100.000 Euro?

Werbung Eingefleischte Big Brother-Fans versammeln sich bereits Wochen vor dem eigentlichen Staffelstart in zahlreichen Webformen und führen schon vorab hitzige Diskussionen. Was wird der neue Titelsong? Wie wird wohl das Haus ausschauen? Können wir auf ein neues Konzept hoffen? Die Themen sind vielseitig, doch um das Preisgeld für den Gewinner wird dabei selten diskutiert. Dies […]

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Eingefleischte Big Brother-Fans versammeln sich bereits Wochen vor dem eigentlichen Staffelstart in zahlreichen Webformen und führen schon vorab hitzige Diskussionen. Was wird der neue Titelsong? Wie wird wohl das Haus ausschauen? Können wir auf ein neues Konzept hoffen? Die Themen sind vielseitig, doch um das Preisgeld für den Gewinner wird dabei selten diskutiert. Dies mag daran liegen, dass es in den letzten Jahren konstant bei 250.000 Euro lag und somit nur wenig Diskussionspotential bietet. Nicht so in diesem Jahr, denn mit der Verkürzung der Staffellänge auf 100 Tage hat der Große Bruder auch den Gewinn auf 100.000 Euro gekürzt und damit einige Diskussionen ausgelöst. Eine zentrale Frage hierbei war, ob die restlichen 150.000 Euro in das Haus investiert werden, ob wir erste Auswirkungen von weiteren Budgetkürzungen zu sehen bekommen oder ob es einfach nur eine faire Anpassung an die deutlich kürzere Staffeldauer ist. Aber egal, was der wahre Grund hinter der Kürzung ist, der diesjährige Gewinn ist einer der niedrigsten der deutschen Big Brother-Geschichte. Und bereits jetzt ist klar: Für den Gewinner wird er auf jeden Fall nochmals niedriger.

Der Grund dahinter ist simpel: Im Gegensatz zu Lottogewinnen oder Gewinnen bei Günter Jauchs “Wer wird Millionär” zählt der Big Brother-Gewinn als Einkommen und ist damit nicht mehr steuerfrei. Ein entsprechendes Urteil fällte das Kölner Finanzgericht im Jahr 2009, nachdem BB5-Gewinner Sascha Sirtl dagegen geklagt hat, fast die Hälfte seines Millionengewinns an den Fiskus abgeben zu müssen. Sascha argumentierte vor Gericht, dass es sich bei seinem Gewinn um einen normalen Spielgewinn handle, der ihm von endemol auch als steuerfrei zugesichert wurde. Das Finanzgericht sah dies jedoch anders. Darüber hinaus führte er an, dass seine bloße Anwesenheit noch keine Leistung ist, die eine Versteuerung seines Gewinns rechtfertige. Zudem habe er seine Aufwandsentschädigung von 250 Euro pro Woche, die jeder Bewohner erhält, ganz normal versteuert und hätte damit eine mögliche Leistung abgegolten. Ein weiteres Argument war, dass er nur aus spielerischen Gründen ins Haus zog und gar keine Einkünfteerzielungsabsicht haben konnte, da seine Gewinnchancen ohnehin nur gering waren und vom Publikumsvoting abhängig war, nicht von ihm selbst.

Zwar stimmte das Gericht Sascha zu, dass “das bloße Sich-Filmen-Lassen an sich“ zwar wirklich keine Leistung darstelle und damit steuerfrei wäre, merkte aber an, dass seine Teilnahme an Big Brother mehr als das bloße Filmen beinhaltete. So beinhaltete sein Vertrag auch zahlreiche Fotoshootings, Interviews und andere Pressetermine, sodass von steuerfreien Spieltätigkeiten keine Rede mehr sein könne. Dabei ließen die Richter auch das Argument mit dem Publikumsvoting nicht gelten. Mit der Gewinnchance auf die Million habe Sascha eine Gegenleistung für seine vor, während und nach Big Brother gebrachten Leistungen bekommen, die von der Zuschauerentscheidung unberührt bleibe und daher zu versteuern ist. In diesem Jahr soll allerdings auch der Bundesfinanzhof darüber entscheiden, ob der Big Brother Gewinn zu versteuern ist.

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2008 hat der Bundesfinanzhof bereits ein ähnliches Urteil gesprochen. Mareike, die Teilnehmerin an der Sat.1 Reality-Show “Mein großer dicker peinlicher Verlobter”, musste ihrer Familie zwei Wochen lang vorgaukeln, Gunnar heiraten zu wollen, der nicht nur etwas dicker war, sondern auch kein gutes Benehmen vorweisen konnte. Mareike gelang dies und gewann so 250.000 Euro für sich selbst, sowie weitere 250.000 Euro für die Familie. Der Bundesfinanzhof urteilte auch hier, dass zumindest Mareike ihre 250.000 Euro versteuern müsse, da ihr der Gewinn zugeflogen sei, sondern sie dafür eine schauspielerische Leistung erbringen musste, die auch weit über die übliche Teilnahmedauer an einer Quiz- oder Gameshow gehe. Mittlerweile gibt es vom Bundesfinanzhof auch ein Verwaltungsschreiben, in dem offiziell geregelt wird, wann ein Teil des Gewinns an den Fiskus geht, nämlich dann, wenn “der Auftritt der Kandidaten und das gewonnene Preisgeld in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen”.

Sollte der Bundesfinanzhof nicht noch ein anderes Urteil fällen, muss auch der Gewinner der diesjährigen Big Brother-Staffel einen Teil seines Gewinns abtreten muss und netto damit weniger als 100.000 Euro verdient. Wie viel vom Preisgeld übrig bleibt, lässt sich pauschal nicht sagen. So könnte man einen Teil des Freibetrages von 8.004 Euro auf den Big Brother-Gewinn anrechnen, womit die Steuer für den Gewinn selbst etwas niedriger ausfallen würden. Darüber hinaus können auch Kinderfreibeträge oder der Splittingtarif zu Steuerentlastungen führen. Um hier aber eine ungefähre Vorstellung von der Höhe des Nettogewinns geben zu können, gehen wir davon aus, dass unser durchschnittlicher Big Brother-Bewohner nicht verheiratet ist und keine Kinder hat. Zudem nehmen wir an, dass der Grundfreibetrag von 8.004 Euro mit anderen Einkünften als dem Big Brother-Gewinn erzielt wird. Kurz gesagt: Wir rechnen die Steuer auf den vollen Gewinn an. Eine weitere Annahme ist, dass der Gewinner mit seinem Jahreseinkommen unter 250.731 Euro bleibt und sein Einkommen somit mit 42% und nicht 45% versteuert wird.

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Laut Einkommenssteuergesetz errechnet sich der abzugebende Betrag mit der Formel ESt=0,42*zvE – 8.172, wobei zvE das zu versteuernde Einkommen, in unserem Fall also unsere 100.000 Euro sind. Dies bedeutet also eine Steuerabgabe von 33.828 Euro. Weitere 1.860,54 Euro müssen als Solidaritätszuschlag abgegeben werden, der 5,5% der zu zahlenden Einkommenssteuer beträgt. Doch damit immer noch nicht genug. Sollte der Gewinner einer Kirche angehören, geht ihm ein weiterer Teil seines Gewinns verloren. In Baden-Württemberg und Bayern beträgt dieser Teil 8% der Einkommenssteuer, in den übrigen Bundesländern sogar 9%. Für unseren Big Brother Gewinner würden das eine weitere Abgabe von 1997 oder sogar 2247 Euro bedeuten. Unterm Strich bleiben ihm, bei unseren Annahmen und je nachdem ob und wie viel Kirchensteuer er zahlt, noch 62.551 bis 64.798 Euro von seinem ursprünglichen Gewinn von 100.000 Euro erhalten.


Gewann noch 250.000 EUR bei Big Brother 8: Isi

Quelle: BBfun.de

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