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Utopia: Shop zur Sat.1-Show braucht neuen Namen

Sat.1 musste eine Niederlange vor dem Hamburger Landgericht hinnehmen. Dieses bestätigte am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung das erteilte Verbot für die markenmäßige Nutzung der Marke "Utopia"...

"Utopia" Deutschland: Starttermin

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Utopia: Shop

Utopia: Shop zur Sat.1-Show braucht einen neuen Namen

Die Vorgeschichte: Das Internetportal “utopia.de”, das sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt, erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen ProSiebenSat.1 Digital. Das Portal utopia.de fürchtete nämlich um seine Glaubwürdigkeit, wenn eine vermeintlich billig produzierte Reality-Show mit der Marke Utopia in Verbindung gebracht wird. Von der Verfügung betroffen war allerdings nicht das gesamte Projekt Utopia, sondern lediglich die Online-Plattform utopiatv.de. ProSiebenSat.1 Digital war es untersagt, ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung der Utopia GmbH  “im geschäftlichen Verkehr das Zeichen Utopia für Kommunikationsmöglichkeiten für Nutzer auf einer Internetplattform zu benutzen und / oder benutzen zu lassen und / oder derartig gekennzeichnete Kommunikationsmöglichkeiten zu bewerben und / oder bewerben zu lassen”.

Der Ist-Zustand: Diese Verfügung wurde nun vom Hamburger Landgericht bestätigt. Am Mittwoch wurde in einer mündlichen Verhandlung entschieden, das erteilte Verbot für die markenmäßige Nutzung der Marke “Utopia” für die Auswertung des geplanten TV-Formats im Wesentlichen aufrecht zu erhalten. Dies teilte digitalfernsehen.de am heutigen Donnerstag mit. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro.

Was bedeutet die Entscheidung des Hamburger Landgerichts für den Sender?

Der Sender darf keine Internetplattform unter dem Titel “Utopia” führen, auf der die Teilnehmer eigentlich ihre eigenen Waren verkaufen und vermarkten wollten. In den Niederlanden wurde hierfür beispielsweise der Utopia Webwinkel eingerichtet, über den unter anderem Kleidung, Möbel oder CDs erhältlich sind.

“Mit dem gerichtlichen Verbot der Nutzung der Marke ‘Utopia’ für den Warenhandel der Teilnehmer der TV-Show ist nach unserer Einschätzung die zentrale Säule des Verwertungskonzeptes für dieses kommerzielle TV-Projekt entfallen”, so die Utopia Geschäftsführerin Meike Gebhard. Ihre größte Sorge war bereits im September, mit “Big Brother” assoziiert zu werden.

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Die TV-Sendung “Utopia” ist von diesem Verbot jedoch nicht betroffen. Diese darf unter dem Namen “Utopia” an den Start gehen und auch im Internet unter diesem Namen vermarktet werden. Dies betonte auch nochmals ProSiebenSat.1 gegenüber Meedia: “Das aufrechterhaltene Verbot bezieht sich nun nur noch auf den Handel mit Waren auf einer Internetplattform durch die Teilnehmer des Formats. Das ist für das Konzept der Show völlig unmaßgeblich. Sat.1 ist über die klarstellende Entscheidung des LG Hamburg sehr erfreut und wird in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt.” Ursprünglich wollte die Firma hinter Utopia.de noch alle Internetaktivitäten unter dem Namen Utopia verbieten lassen.

Was kann der Sender Sat.1 gegen die Entscheidung tun?

ProSiebenSat.1 könnte gegen das Urteil Einspruch einlegen. In Berufung möchte der Sender aber nicht gehen. Zudem müsse die Utopia GmbH Dreiviertel der Verfahrenskosten zahlen.

“Mehr Infos und Diskussionen gibt es in unserem Utopia Forum.”

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UPDATE – 14. November 2014: Utopia ist umbenannt in Newtopia.

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