Laber- und Diskussi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Laber- und Diskussionsthread 15

Seite 183 / 198
Forum 1
(@netsrac67)

Geschrieben von: @alteisen

Geschrieben von: @luzifer

Im Hinblick auf den Livestream zur aktuellen Staffel des Reality-TV-Formats „Big Brother“ ist ferner anzumerken, dass dieser nur über das zahlungspflichtige Abonnement-Angebot der Plattform, Joyn+ zur Sichtung bereitgestellt wird. Für die dazugehörige Anmeldung bedarf es der Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse sowie einer Zahlungsmethode. Für Kinder und Jugendliche dürfte das eine zu große Hürde darstellen, um das kostenpflichtige Angebot von „Big Brother“ in Anspruch zu nehmen.

Dabei haben sie wohl den Livestream auf youtube völlig vergessen. Aber, auch wenn ich das alles nicht so ganz verstanden habe, ist mir jetzt klar, warum der Flur so oft gezeigt wird.

Das ist der Schutzwall, falls Kinder und Jugendliche die Hürde überwinden. :nerd:

 

Youtube ist ebenfalls zur Nutzung ab 16 Jahren freigegeben. Ergo das gleiche in grün 

 

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:35
Haben reagiert: Nobbi, Chrissie76, KadroFormagio und 3 andere
Alteisen
(@alteisen)

Geschrieben von: @susebbfan

@alteisen Doch dort sind auch Kameras

Echt? O_O  

Dann wundert es mich nicht, dass so viele unter Verstopfung leiden.

 

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:36
Haben reagiert: Nobbi, Chrissie76, netsrac67 und 1 andere
Forum 2
(@wunschdenker24)

Geschrieben von: @netsrac67

Geschrieben von: @luzifer

Geschrieben von: @wunschdenker24

@luzifer die gleiche Antwort habe ich auch bekommen.

Das ist wichtigste 

Ausgehend von Ihren sowie weiteren Hinweisen von Zuschauerinnen und Zuschauern zu zahlreichen Problemfeldern (u.a. potentiell freundfeindliches Verhalten bzw. misogyne Aussagen männlicher Teilnehmer, sexualisierte Sprache, Übergriffigkeiten, Mobbing, Äußerungen von Drohungen) hat die BLM dennoch Kontakt zum Jugendschutzbeauftragten der Plattform Joyn aufgenommen und um Stellungnahme gebeten.

 

immerhin. Die Hinweise wurden ernst genommen. Antwort ist politisch völlig korrekt und was anderes war kaum zu erwarten. 

 

genau da ist für mich persönlich eine Grenze überschritten worden. Vielleicht weil ich noch Menschen und Werte respektiere. Aber wenn aus der Sicht von joyn da keine Grenzen überschritten wurden müssen wir das so hinnehmen. Dann haben wir unserem göttlichen ja ganz Unrecht getan. Der hat ja bestimmt von Mama und Oma erfahren daß er sowas sagen darf. 

 

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:36
Haben reagiert: Nobbi, Chrissie76, netsrac67 und 2 andere
Luzifer
(@luzifer)

Geschrieben von: @chrissy

Geschrieben von: @luzifer

 

 

 

Liebe Mitarbeitenden bei BB und liebe Vertreter jedweden Jugendschutzes: Bitte wechseln Sie sofort die Kameraeinstellung, wenn die Entwicklung des Tones sich in reines Geschmatze auflöst, während das Bild einem Standbild in besonderer Stellung gleicht. Genau wie es gerade eben (ab Minute 15:26h) wieder einmal im SZ geschieht. Ich  kann dann nur wegschalten, weil es mich langweilt, weil es dummes Sendezeit-Geheische zeigt und einfach nur unangemessen ist. 

Noch nicht unzulässig genug für einen amtlichen Regelverstoß? „Ratten“, Kevin ggüber Bertha, das ewige Rumgeschmatze und Gestöhne und auch die ewigen sexistischen Andeutungen von verschiedensten Bew… etc. etc. Was muss denn noch passieren? 

 

Die haben ja nun ne Anfrage an Joyn gesendet. Das wird schon etwas Krach machen dort

 

Es ist immer noch etwas Soße da !

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:37
Haben reagiert: Chrissie76 und Anonym
Forum 1
(@netsrac67)

@wunschdenker24 meine Grenze wurde auch überschritten.

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:39
Haben reagiert: Luzifer und Anonym
fips1973
(@fips1973)

Geschrieben von: @luzifer

Sehr geehrter Herr Luzifer,

 

Der Gesetzgeber sieht hierfür als geeignete Maßnahme neben der vor allem im Fernsehen üblichen Begrenzungen der Angebotszeit (Ausstrahlung zwischen 22:00 und 06:00 für 16er-Inhalte bzw. 23:00 und 06:00 Uhr für 18er-Inhalte) die Kennzeichnung des betreffenden Internet-Angebots (vorliegend Streaming- und VoD-Plattform Joyn) mit einer Altersstufe und der entsprechenden Programmierung für ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm vor (vgl. § 11 JMStV). Anbieter können so durch korrektes technisches Labeling („age-de.xml“-Label) festlegen, für welche Altersstufen ihre Inhalte angezeigt werden sollen. Jugendschutzprogramme müssen solche von den Inhalte-Anbietern in ihre Angebote implementierte standardisierte Alterslabel auslesen und die betreffenden Angebote für Kinder und Jugendliche ausfiltern. Voraussetzung ist, dass Eltern ein entsprechendes Programm zu Hause installieren und dieses aktiviert haben.

 

Auch erklärte der Jugendschutzbeauftragte, dass sich die Anbieterin bewusst sei, dass einige Zuschauende bestimmte Sendeinhalte, wie verbale Auseinandersetzungen sowie provokative Kommentare einzelner Teilnehmender, aus unangemessen empfinden könnten. Diese sind jedoch insgesamt nicht als unzulässig gemäß den Bestimmungen des JMStV zu bewerten. Die Prüfung der betreffenden Sendeinhalte hat ergeben, dass vorliegend die Grenze zum Verstoß gegen die jugendschutz- sowie medienrechtlichen Bestimmungen noch nicht überschritten wurde.  

 

ich frag mich was die da sehen weiterhin steht in der join app bb24 ab 12 jahre

ein konto bzw  ein abbo können auch freunde für freunde machen (oder ich 16 schaue über browser und du mein freund kannst über app schauen)das war schon immer so wer was sehen will bekommt es auch

 

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:42
Haben reagiert: Nobbi, Chrissie76, Luzifer und 1 andere
Luzifer
(@luzifer)

Geschrieben von: @fips1973

Geschrieben von: @luzifer

Sehr geehrter Herr Luzifer,

 

Der Gesetzgeber sieht hierfür als geeignete Maßnahme neben der vor allem im Fernsehen üblichen Begrenzungen der Angebotszeit (Ausstrahlung zwischen 22:00 und 06:00 für 16er-Inhalte bzw. 23:00 und 06:00 Uhr für 18er-Inhalte) die Kennzeichnung des betreffenden Internet-Angebots (vorliegend Streaming- und VoD-Plattform Joyn) mit einer Altersstufe und der entsprechenden Programmierung für ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm vor (vgl. § 11 JMStV). Anbieter können so durch korrektes technisches Labeling („age-de.xml“-Label) festlegen, für welche Altersstufen ihre Inhalte angezeigt werden sollen. Jugendschutzprogramme müssen solche von den Inhalte-Anbietern in ihre Angebote implementierte standardisierte Alterslabel auslesen und die betreffenden Angebote für Kinder und Jugendliche ausfiltern. Voraussetzung ist, dass Eltern ein entsprechendes Programm zu Hause installieren und dieses aktiviert haben.

 

Auch erklärte der Jugendschutzbeauftragte, dass sich die Anbieterin bewusst sei, dass einige Zuschauende bestimmte Sendeinhalte, wie verbale Auseinandersetzungen sowie provokative Kommentare einzelner Teilnehmender, aus unangemessen empfinden könnten. Diese sind jedoch insgesamt nicht als unzulässig gemäß den Bestimmungen des JMStV zu bewerten. Die Prüfung der betreffenden Sendeinhalte hat ergeben, dass vorliegend die Grenze zum Verstoß gegen die jugendschutz- sowie medienrechtlichen Bestimmungen noch nicht überschritten wurde.  

 

ich frag mich was die da sehen weiterhin steht in der join app bb24 ab 12 jahre

ein konto bzw  ein abbo können auch freunde für freunde machen (oder ich 16 schaue über browser und du mein freund kannst über app schauen)das war schon immer so wer was sehen will bekommt es auch

 

Wenigstens schicken die ne Anfrage an Joyn und ich sag dir kein Anbieter will Fragen von der Landesmedienanstalt haben. 

 

 

Es ist immer noch etwas Soße da !

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:47
Haben reagiert: Bergzwergi, Chrissie76, Drucki und 2 andere
Gippi
(@gippi)

Um Heute abend ealles in die Sendung zu bekommen muß die Nominierung ziemlich flott gehen.

Ich könnte mir vorstellen das alle in den Raum der Entscheidung müssen und dort jeder seinen bestimmten Platz einnehmen muss. Zuerst wird verkündet wer geht. Die Verabschiedung dauert dann ja wieder einige Zeit. Alle 8 setzen sich zurück auf ihre Plätze und dürfen Das dort liegende Tab umdrehen.

:bbansage: Bewohner ihr habt 10Sekunden Zeit um zwei Mitbewohner zu Nominieren. Wer zu langsam war hat sich selbst eine oder Zwei Stimmen gegeben.

Auf dem Tabs erscheinen 10Sek lang alle Bewohner und können angetippt werden. Dann verschwinden sie wieder.

Am Ende der Sendung bekommen die Zuschauer und die Bewohner das Ergebniss gezeigt.

Ach ja und Sindi kommt mit einen Einkaufswagen voller Kohl in den Kontainer. :nagel:  

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:49
Haben reagiert: Nobbi, Luzifer, Chrissie76 und 2 andere
Drucki
(@drucki)

Geschrieben von: @netsrac67

Geschrieben von: @alteisen

Geschrieben von: @luzifer

Im Hinblick auf den Livestream zur aktuellen Staffel des Reality-TV-Formats „Big Brother“ ist ferner anzumerken, dass dieser nur über das zahlungspflichtige Abonnement-Angebot der Plattform, Joyn+ zur Sichtung bereitgestellt wird. Für die dazugehörige Anmeldung bedarf es der Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse sowie einer Zahlungsmethode. Für Kinder und Jugendliche dürfte das eine zu große Hürde darstellen, um das kostenpflichtige Angebot von „Big Brother“ in Anspruch zu nehmen.

Dabei haben sie wohl den Livestream auf youtube völlig vergessen. Aber, auch wenn ich das alles nicht so ganz verstanden habe, ist mir jetzt klar, warum der Flur so oft gezeigt wird.

Das ist der Schutzwall, falls Kinder und Jugendliche die Hürde überwinden. :nerd:

 

Youtube ist ebenfalls zur Nutzung ab 16 Jahren freigegeben. Ergo das gleiche in grün 

 

 

Nur kann man bei Youtube den BB- Live Stream ohne Anmeldung und ohne jede Altersüberprüfung ansehen.

 

"Die Kamera sieht alles !!! "

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:51
Haben reagiert: Alteisen, Nobbi und Luzifer
KadroFormagio
(@kadroformagio)

Geschrieben von: @luzifer

Die haben ja nun ne Anfrage an Joyn gesendet. Das wird schon etwas Krach machen dort

So wie ich das Geschriebene verstehe, ist diese Anfrage bereits beantwortet. Der Inhalt wird in den folgenden zwei Absätzen wiedergegeben.

 

Geschrieben von: @luzifer

Der Jugendschutzbeauftragte gab an, dass (…)

Die BLM bzw auch Landesmedienanstalten der anderen Bundesländer sind staatliche Aufsichtsbehörden. Sie müssen also solche die Grundrechte berücksichtigen - und müssen daher genau abwägen bzw wirklich eine belastbare Grundlage haben, die den gesetzlichen Vorgaben widerspricht, bevor die anders/weitergehend tätig werden. Ich denke, dass das hoer ein gutes Ergebnis ist bzw ein „besseres“ nicht zu erwarten war.

 

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:51
Haben reagiert: Luzifer, Nobbi, Chrissie76 und 1 andere
Meknowthings
(@meknowthings)

Geschrieben von: @ruebezicke

Geschrieben von: @holgerover

Erst mal lecker SchniPoSa machen und dann den BW beim Hungern zusehen. So mag ich das!

Aber mal im Ernst … sehr einfallsreich ist so eine Gegenleistung (für das Video) nicht. Von mir aus sollen die BW 'ne Stunde auf einem Bein stehen oder mit Finger in der Nase sich am Vordermann im Kreis drehen.

Klar … werden die BW in 24 Stunden nicht verhungern. Aber Nahrung ist nun mal ein Grundbedürfnis. Was kommt als Nächstes. Die Luft anhalten?

Ich finde es eher bedenklich, dass Lebensmittel mutwillig der Vernichtung zugeführt werden. Zumindest die zubereiteten und verderblichen hätten sie ihnen lassen müssen.

 

Vielleicht hatten die Mitarbeiter von BB ja Hunger :rofl:  

 

Wer viel spricht hat weniger Zeit zum Denken.

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:54
Haben reagiert: Utility, Chrissie76 und Anonym
Forum 1
(@netsrac67)

@drucki das ist aber das Problem von Youtube.

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:55
Hat reagiert: Chrissie76
Leerzeichen87
(@leerzeichen87)

Moin 😉

Darauf erstmal eine Pizza bestellen und zum Feierabend Hungernde BW schauen. 

https://www.joyn.at/play/live-tv?channel_id=1103&from=%2F

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 14:58
Haben reagiert: Nobbi, Chrissie76, ProMateo und 2 andere
ruebezicke
(@ruebezicke)

Geschrieben von: @meknowthings

Geschrieben von: @ruebezicke

Geschrieben von: @holgerover

Erst mal lecker SchniPoSa machen und dann den BW beim Hungern zusehen. So mag ich das!

Aber mal im Ernst … sehr einfallsreich ist so eine Gegenleistung (für das Video) nicht. Von mir aus sollen die BW 'ne Stunde auf einem Bein stehen oder mit Finger in der Nase sich am Vordermann im Kreis drehen.

Klar … werden die BW in 24 Stunden nicht verhungern. Aber Nahrung ist nun mal ein Grundbedürfnis. Was kommt als Nächstes. Die Luft anhalten?

Ich finde es eher bedenklich, dass Lebensmittel mutwillig der Vernichtung zugeführt werden. Zumindest die zubereiteten und verderblichen hätten sie ihnen lassen müssen.

 

Vielleicht hatten die Mitarbeiter von BB ja Hunger :rofl:  

 

Das wirds wohl sein. Wenn ich Hunger habe, möchte ich auch am Liebsten immer verkochte Nudeln und Einheitsnudelpampe essen. Wie delikat Cool  

 

🥕🐐

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:01
Haben reagiert: Nobbi, netsrac67, Leerzeichen87 und 3 andere
Drucki
(@drucki)

Geschrieben von: @fips1973

Geschrieben von: @luzifer

Sehr geehrter Herr Luzifer,

 

Der Gesetzgeber sieht hierfür als geeignete Maßnahme neben der vor allem im Fernsehen üblichen Begrenzungen der Angebotszeit (Ausstrahlung zwischen 22:00 und 06:00 für 16er-Inhalte bzw. 23:00 und 06:00 Uhr für 18er-Inhalte) die Kennzeichnung des betreffenden Internet-Angebots (vorliegend Streaming- und VoD-Plattform Joyn) mit einer Altersstufe und der entsprechenden Programmierung für ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm vor (vgl. § 11 JMStV). Anbieter können so durch korrektes technisches Labeling („age-de.xml“-Label) festlegen, für welche Altersstufen ihre Inhalte angezeigt werden sollen. Jugendschutzprogramme müssen solche von den Inhalte-Anbietern in ihre Angebote implementierte standardisierte Alterslabel auslesen und die betreffenden Angebote für Kinder und Jugendliche ausfiltern. Voraussetzung ist, dass Eltern ein entsprechendes Programm zu Hause installieren und dieses aktiviert haben.

 

Auch erklärte der Jugendschutzbeauftragte, dass sich die Anbieterin bewusst sei, dass einige Zuschauende bestimmte Sendeinhalte, wie verbale Auseinandersetzungen sowie provokative Kommentare einzelner Teilnehmender, aus unangemessen empfinden könnten. Diese sind jedoch insgesamt nicht als unzulässig gemäß den Bestimmungen des JMStV zu bewerten. Die Prüfung der betreffenden Sendeinhalte hat ergeben, dass vorliegend die Grenze zum Verstoß gegen die jugendschutz- sowie medienrechtlichen Bestimmungen noch nicht überschritten wurde.  

 

ich frag mich was die da sehen weiterhin steht in der join app bb24 ab 12 jahre

ein konto bzw  ein abbo können auch freunde für freunde machen (oder ich 16 schaue über browser und du mein freund kannst über app schauen)das war schon immer so wer was sehen will bekommt es auch

 

 

Das "ab 12" steht bei der Tageszusammenfassung.

Das "ab 16" ist auf den 24/7 Live Stream bezogen, da sehe ich aber gar keinen Hinweis dazu.

 

"Die Kamera sieht alles !!! "

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:01
Hat reagiert: Chrissie76
HolgerOver
(@holgerover)

Mein Gott, ich halte die irre Spannung da im LiveStream kaum noch aus. Original wie bei Hitchcock oder Tarantino

Wenn Null besonders groß ist, ist es beinah so groß wie ein bisschen Eins

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:04
Haben reagiert: Chrissie76, Micha55, Meknowthings und 1 andere
Drucki
(@drucki)

Geschrieben von: @netsrac67

@drucki das ist aber das Problem von Youtube.

 

Muss nach deutschen Gesetz im Sinne der Datenauftragsverarbeitung aber nicht auch der gewerbliche Auftraggeber (Joyn/SAT1) kontrollieren, ob der Dienstleister Regeln und Gesetze einhält?

 

"Die Kamera sieht alles !!! "

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:08
BarbaraR
(@barbarar)

@holgerover Ist das jetzt der neue Flur?

Wer früh aufsteht, hat länger Zeit sich zu entfalten 😉
Und wer länger schläft, hält abends länger aus 😀

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:08
Forum 5
(@minuskevin)

...findet eigentlich noch jemand von euch,dass die "Challenges" irgendwie daneben sind...also ich meine jetzt was klare Regeln angeht?

...zb (lang her aber nur ein Beispiel) das mit der Wassertonne...es ist irgendwie nie vorher klar wie lange und was genau geschafft werden muss und was es dafür gibt...selbst als die "Auflösung" kam, war zwar klar wie viel Wasser in der Tonne hätte sein müssen...aber nicht wie lange die Aufgabe gedauert hätte...

...und die Preise...naja...der eine gewinnt ne Tüte Chips und der andere einen goldenen Button...

...ansonsten allen einen schönen Tag😊

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:09
Haben reagiert: Ves, Nobbi, Hela61 und 3 andere
TF_Dirk
(@tf_dirk)

Geschrieben von: @chrissy

@weiss-nichts 

???? Welcher Staatsanwalt? Welches Urteil? Ich komme gerade nicht klar, wovon eigentlich die Rede ist? 

Schaust du hier:

https://bbfun.de/forum/postid/81993

 

 

Quelle (sofern nicht anders angegeben): pixabay.com

"Warum sollte jemand entscheiden, wann man zu alt für etwas ist? Ich bin nicht zu alt. Und solange ich nicht selbst entscheide, dass ich zu alt bin, werde ich das verdammt nochmal auch nicht sein."
Lemmy Kilmister

Veröffentlicht : 27. Mai 2024 15:09
Hat reagiert: KadroFormagio
Seite 183 / 198