@kathy-sunshine nö das war das CousCous von gestern. Sie wollten die Schüsseln nicht weg geben.
„Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen, man weiß nie, was man bekommt.“ (Forrest Gump)
Erst mal lecker SchniPoSa machen und dann den BW beim Hungern zusehen. So mag ich das!
Aber mal im Ernst … sehr einfallsreich ist so eine Gegenleistung (für das Video) nicht. Von mir aus sollen die BW 'ne Stunde auf einem Bein stehen oder mit Finger in der Nase sich am Vordermann im Kreis drehen.
Klar … werden die BW in 24 Stunden nicht verhungern. Aber Nahrung ist nun mal ein Grundbedürfnis. Was kommt als Nächstes. Die Luft anhalten?
Wenn Null besonders groß ist, ist es beinah so groß wie ein bisschen Eins
Hahah Marcus, jetzt sieht er aus wie ein Frauenaufreißer aus den 80ern.
Amüsant war die Frage an Benedikt ob das sch**** aussieht. Welche Antwort außer "Nö" oder "finde ich eigentlich nicht" erwartet man da von Bene? 😀
"Du Schatz, findest du mich dick......."
"Du Schatz, habe ich zugenommen......."
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Quelle: debeste.de
Quelle (sofern nicht anders angegeben): pixabay.com
"Warum sollte jemand entscheiden, wann man zu alt für etwas ist? Ich bin nicht zu alt. Und solange ich nicht selbst entscheide, dass ich zu alt bin, werde ich das verdammt nochmal auch nicht sein."
Lemmy Kilmister
Es isst nicht jeder so wenig wie Frauke, dieses "2 Haferflocken reichen locker" ist einfach doof von ihr.
"Die Kamera sieht alles !!! "
Ich gehe davon aus, dass BB demnächst den Auftrag gibt alles mal ordentlich durch zu putzen und heute Abend nach der Liveshow gibt es ein großes Weihnachtsfest mit Essen und Alkohol.
Du meinst, damit der Alkohol so richtig schön knallt, wenn sie den ganzen Tag nichts gegessen haben?
???? Welcher Staatsanwalt? Welches Urteil? Ich komme gerade nicht klar, wovon eigentlich die Rede ist?
Hahah Marcus, jetzt sieht er aus wie ein Frauenaufreißer aus den 80ern.
Amüsant war die Frage an Benedikt ob das sch**** aussieht. Welche Antwort außer "Nö" oder "finde ich eigentlich nicht" erwartet man da von Bene? 😀
"Du Schatz, findest du mich dick......."
"Du Schatz, habe ich zugenommen......."
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Quelle: debeste.de
Der große amerikanische Philosoph Al Bundy hat mal gesagt - auf die Frage von Peggy: macht mich dieses Kleid fett ... es ist nicht das Kleid, das dich fett macht. Es ist das Fett, das dich fett macht.
Wenn Null besonders groß ist, ist es beinah so groß wie ein bisschen Eins
Vielleicht direkt der Exit, dann kommt Cindy und dann die Nominierung.
Wenn Marcus all das zu Frauke sagen würde, was sie hier gerade los lässt, wäre aber Dampf im Tube.
Eher zuerst Hinweise auf den Exit und dann Cindy, so hat man noch Zeit zum Anrufen.
Dann der Exit, und direkt nach dem Exit in den Raum der Entscheidung, dann können sie sich auch nicht vom Exit "erhölen" bis sie nominieren müssen.
"Die Kamera sieht alles !!! "
@kathy-sunshine ich meine, dass Nicos in den Beutel Sachen geschüttet hatte, die im Kühlschrank gehortet wurden.
Wer früh aufsteht, hat länger Zeit sich zu entfalten 😉
Und wer länger schläft, hält abends länger aus 😀
Sehr geehrter Herr Luzifer,
vielen Dank für Ihren kritischen Hinweis vom 15.04.2024 zum Livestream zur aktuellen Staffel des Reality-TV-Formats „Big Brother“ im Angebot der Streaming- und VoD-Plattform Joyn. Ihr Hinweis wurde uns zuständigkeitshalber von den Kolleginnen und Kollegen der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) übermittelt.
Zu Ihrem Anliegen können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Die medienrechtliche Zuständigkeit für das Live-TV-Angebot „Big Brother – 24 Stunden Livestream“ obliegt der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), da die hierfür verantwortliche Veranstalterin, die Seven.One Entertainment Group GmbH, ihren Sitz in Unterföhring (Bayern) hat. Ferner fällt die Plattform Joyn, die den besagten Livestream im eigenen Sendersortiment zur Sichtung bereitstellt, in den Zuständigkeitsbereich der Landeszentrale.
Die BLM beaufsichtigt als eine von 14 Landesmedienanstalten in Deutschland die von ihr genehmigten Rundfunkangebote sowie in Bayern ansässigen Internet-Anbieter im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrages (MStV) sowie des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).
Näheres zur Arbeit der BLM allgemein sowie speziell im Jugendschutz finden Sie unter https://www.blm.de/de/wer-wir-sind/aufgaben.cfm&source=gmail&ust=1716901242016000&usg=AOvVaw3lHtHmEui0cNFY38k9RhV g"> https://www.blm.de/de/wer-wir-sind/aufgaben.cfm und https://www.blm.de/de/wir-regulieren/jugend_und_nutzerschutz/jugend_und_nutzerschutz.cfm&source=gmail&ust=1716901242016000&usg=AOvVaw1Q8P7nSAr3d5NCsQZU-Z3 l"> https://www.blm.de/de/wir-regulieren/jugend_und_nutzerschutz/jugend_und_nutzerschutz.cfm . Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit im Jugendschutz finden Sie zudem in unserem aktuellen Jugendschutzbericht unter https://www.blm.de/files/pdf2/jugendschutzbericht_20232.pdf&source=gmail&ust=1716901242016000&usg=AOvVaw2CZfzwINwCQL2SuX9k3hi H"> https://www.blm.de/files/pdf2/jugendschutzbericht_20232.pdf .
Gemäß den Bestimmungen des § 5 Abs. 1 JMStV haben Anbieter, sofern sie Angebote verbreiten oder zugänglich machen, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen.
Der Gesetzgeber sieht hierfür als geeignete Maßnahme neben der vor allem im Fernsehen üblichen Begrenzungen der Angebotszeit (Ausstrahlung zwischen 22:00 und 06:00 für 16er-Inhalte bzw. 23:00 und 06:00 Uhr für 18er-Inhalte) die Kennzeichnung des betreffenden Internet-Angebots (vorliegend Streaming- und VoD-Plattform Joyn) mit einer Altersstufe und der entsprechenden Programmierung für ein als geeignet beurteiltes Jugendschutzprogramm vor (vgl. § 11 JMStV). Anbieter können so durch korrektes technisches Labeling („age-de.xml“-Label) festlegen, für welche Altersstufen ihre Inhalte angezeigt werden sollen. Jugendschutzprogramme müssen solche von den Inhalte-Anbietern in ihre Angebote implementierte standardisierte Alterslabel auslesen und die betreffenden Angebote für Kinder und Jugendliche ausfiltern. Voraussetzung ist, dass Eltern ein entsprechendes Programm zu Hause installieren und dieses aktiviert haben.
Im vorliegenden Fall hat die Anbieterin für das Gesamtangebot Joyn ein technisch korrektes Labeling bzw. die Alterskennzeichnung „ab 16“ eingerichtet. Diese Form der Zugangshürde mittels Alterskennzeichnung und Labeling ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Sie ist im vorliegenden Fall unter https://www.joyn.de/age-de.xml&source=gmail&ust=1716901242016000&usg=AOvVaw1nKLeGVWo6lEcwPV2nPA_ 4"> https://www.joyn.de/age-de.xml einsehbar und rechtlich bindend.
Die BLM teilt Ihre Einschätzung, dass das Drohverhalten einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie potentielle Mobbing-Inhalte aus jugendschutz- sowie medienrechtlicher Sicht Problempotential bergen.
Ausgehend von Ihren sowie weiteren Hinweisen von Zuschauerinnen und Zuschauern zu zahlreichen Problemfeldern (u.a. potentiell freundfeindliches Verhalten bzw. misogyne Aussagen männlicher Teilnehmer, sexualisierte Sprache, Übergriffigkeiten, Mobbing, Äußerungen von Drohungen) hat die BLM dennoch Kontakt zum Jugendschutzbeauftragten der Plattform Joyn aufgenommen und um Stellungnahme gebeten.
Der Jugendschutzbeauftragte gab an, dass die an der Produktion der Sendung beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter seiner Leitung und der seines Kollegen der Seven.One Entertainment Group GmbH im Vorfeld der Ausstrahlung der aktuellen Staffel im Hinblick auf potentielle Problemfelder sensibilisiert worden seien. Zudem finde – um den jugendschutzrechtlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen – eine kontinuierliche Programmbeobachtung durch die hausinterne Jugendschutzredaktion statt.
Auch erklärte der Jugendschutzbeauftragte, dass sich die Anbieterin bewusst sei, dass einige Zuschauende bestimmte Sendeinhalte, wie verbale Auseinandersetzungen sowie provokative Kommentare einzelner Teilnehmender, aus unangemessen empfinden könnten. Diese sind jedoch insgesamt nicht als unzulässig gemäß den Bestimmungen des JMStV zu bewerten. Die Prüfung der betreffenden Sendeinhalte hat ergeben, dass vorliegend die Grenze zum Verstoß gegen die jugendschutz- sowie medienrechtlichen Bestimmungen noch nicht überschritten wurde.
Im Hinblick auf den Livestream zur aktuellen Staffel des Reality-TV-Formats „Big Brother“ ist ferner anzumerken, dass dieser nur über das zahlungspflichtige Abonnement-Angebot der Plattform, Joyn+ zur Sichtung bereitgestellt wird. Für die dazugehörige Anmeldung bedarf es der Angabe des Namens, der E-Mail-Adresse sowie einer Zahlungsmethode. Für Kinder und Jugendliche dürfte das eine zu große Hürde darstellen, um das kostenpflichtige Angebot von „Big Brother“ in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn wir Ihre Bedenken gut nachvollziehen können, bitten wir Sie zu berücksichtigen, dass die BLM bei der Beurteilung von Angeboten bzw. potentiellen Verstößen im Rundfunk sowie in den Telemedien an die gesetzlichen Vorgaben des JMStV sowie MStV gebunden ist und über die gesetzlichen Grundlagen hinaus nicht in die Programmhoheit (Programmgestaltung) der Sender eingreifen kann bzw. darf.
Abschließend dürfen wir uns für Ihr Engagement bedanken und Ihnen versichern, dass die BLM Programmhinweise und Beschwerden von Zuschauerinnen und Zuschauern ausdrücklich begrüßt und als wichtige Grundlage für ihre Arbeit wahrnimmt.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Jugend- und Nutzerschutz
_________________________
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München
Email: [email protected]
http://www.blm.de/&source=gmail&ust=1716901242016000&usg=AOvVaw0VjHavNd83uQfqBFozdf1 B">www.blm.de
Hinweise zum https://www.blm.de/service/datenschutz.cfm&source=gmail&ust=1716901242016000&usg=AOvVaw1E9c75idluodKfK9AYNP6 U">Datenschutz
Es ist immer noch etwas Soße da !
OMG!!!!
Wir sehen alles! Was hat
nicht alles gelästert über C+M? Der Göttliche war der erste, der von Fake-Beziehung gesprochen?
Grrrrrrr! Leider ist bei
immer ein demenzieller Anteil dabei!
ja, genau, Chris: Wir sehen alles, alles Geschmatze, alles abgelecke, alles alles alles….
@holgerover
Schönen Tag
Wer früh aufsteht, hat länger Zeit sich zu entfalten 😉
Und wer länger schläft, hält abends länger aus 😀
@luzifer die gleiche Antwort habe ich auch bekommen.
🤥 = —> 
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben 😳 Ich habe Big Brother verpennt 😢
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Ich finde es eher bedenklich, dass Lebensmittel mutwillig der Vernichtung zugeführt werden. Zumindest die zubereiteten und verderblichen hätten sie ihnen lassen müssen.Erst mal lecker SchniPoSa machen und dann den BW beim Hungern zusehen. So mag ich das!
Aber mal im Ernst … sehr einfallsreich ist so eine Gegenleistung (für das Video) nicht. Von mir aus sollen die BW 'ne Stunde auf einem Bein stehen oder mit Finger in der Nase sich am Vordermann im Kreis drehen.
Klar … werden die BW in 24 Stunden nicht verhungern. Aber Nahrung ist nun mal ein Grundbedürfnis. Was kommt als Nächstes. Die Luft anhalten?
🥕🐐
Nudeln statt Haferflocken ist eine ganz schlechte Idee.
"Die Kamera sieht alles !!! "

