überall heisst´s aufpassen:
Datenschutz und Google : Verbraucherschützer gegen Google
05.03.2012
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Unternehmen Google wegen schwammiger Formulierungen in den neuen Nutzungsbedingungen abgemahnt. Nutzer, die die Bedingungen akzeptieren wüssten nicht, worin sie einwilligen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte prüft eine Klage gegen Google. test.de hatte bereits im Februar auf die Rechtswidrigkeit der Klauseln hingewiesen.
Viele Klauseln zu vage formuliertDer Verbraucherzentrale Bundesverband hält insgesamt 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und der neuen Nutzungsbedingungen von Google für rechtswidrig. Der Internetkonzern verwendet auffällig oft schwammige Formulierungen, die für den Nutzer unverständlich sind. Darauf hatte die Stiftung Warentest bereits Mitte Februar hingewiesen und erklärt, dass die Klauseln mit deutschem Recht nicht vereinbar sind. Nach Einführung der neuen Bestimmungen hat der vzbv das amerikanische Unternehmen nun abgemahnt.
Nutzer wissen nicht BescheidWenn ein Nutzer die Datenschutzerklärung akzeptiert, weiß er letztlich nicht, wozu genau er seine Zustimmung erteilt. Unklar bleibt zum Beispiel, ob Daten aus verschiedenen Google-Dienste zusammengefasst werden, wann dies möglicherweise geschieht und ob der Nutzer je davon erfährt. Außerdem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet – auch ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Ansicht des vzbv genügt die neue Regelung den Anforderungen an eine rechtskonforme Datenschutzerklärung damit nicht. Google hat jetzt bis zum 23. März 2012 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Was die Abmahnung durch den vzbv bedeutetGoogle hatte zum 1. März die über 60 Datenschutzerklärungen seiner zahlreichen Dienste durch eine einzige Bestimmung ersetzt. Zeitgleich hat Google neue Nutzungsbedingungen festgelegt. Die Datenschutzerklärung gilt zum Beispiel für die bekannte Suchmaschine, das soziale Netzwerk Google+ und den E-Mail-Dienst von Google. Internetnutzer, die sich umfassend über Googles Datenschutz informieren möchten, haben es damit zwar leichter. Auf den zweiten Blick ist die neue Erklärung aber alles andere als verbraucherfreundlich. Google räumt sich mit unklaren Formulierungen weitreichende Rechte ein. Die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt mit seiner Abmahnung angegriffen. Abmahnung heißt: Der vzbv zeigt dem Unternehmen Google auf, worin er eine Rechtsverletzung sieht und fordert Google auf, die abgemahnten Klauseln nicht mehr zu verwenden. Google kann sich darauf einlassen und die Unterlassungserklärung unterschreiben. Dann muss Google die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingung ändern. Wenn Google keine Unterlassungserklärung abgibt, wird der vzbv gerichtlich gegen Google vorgehen.
Auch Bundesdatenschutzbeauftragter erwägt KlageDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar prüft ebenfalls eine Klage gegen Google. Dazu soll die Prüfung der neuen Bestimmungen, die zusammen mit den europäischen Datenschutzbehörden durchgeführt wird, fortgesetzt werden. Dann soll überlegt werden, wie die Rechtsverstöße zu verfolgen seien. Die vorläufige Untersuchung der so genannten Artikel-29-Gruppe, in der die Datenschützer der Europäischen Union zusammenarbeiten, zeige, dass Googles neue Bestimmung den Anforderungen der Europäischen Richtlinie zum Datenschutz (95/46/EG) nicht genüge. In einem Brief an Google-Chef Larry Page hatten die europäischen Datenschützer deshalb bereits um um Aufschub bei der Einführung der neuen Regelungen gebeten – allerdings ohne Erfolg.
Quelle::
http://www.test.de/themen/computer-tele ... 03-05-1403