Re: Die Flüchtlingskrise - Probleme und Lösungen
Nachricht erstellt...: 3. Feb 2018, 14:41
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sos66 (04.02.2018, 18:52) hat geschrieben:
Stitchi (04.02.2018, 20:35) hat geschrieben:
Das haben sogar die Welt und die Bild aufgegriffen. Der Witz dabei: Es wird nicht überlegt, wie man sowas verhindern kann oder ob das der absolute Supergau ist.... NEIN, sie haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil jemand den Bescheid auf FB öffentlich machte...
sos66 (04.02.2018, 18:52) hat geschrieben:
karlk (04.02.2018, 23:46) hat geschrieben:das ist egal
dann muss es die behoerde machen
Stitchi (04.02.2018, 23:43) hat geschrieben:Die Flüchtlinge haben aber keine Anzeige erstattet, sondern die Behörde: "Zusatz: Die Behörde hat mittlerweile Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, weil der Bescheid der Flüchtlingsfamilie im Internet aufgetaucht ist."
die behoerde muss sehr wohlStitchi (04.02.2018, 23:59) hat geschrieben:Werden dann nun jedermanns Rechte von Amts wegen und auf Steuerkosten gewahrt und eingeklagt? Wie sieht es mit der Oma aus, die sich keinen Anwalt leisten kann?
Wer sagt denn, dass das ein Mitarbeiter war? Vielleicht wurde der Bescheid weggeworfen und jemand sah ihn in der Mülltonne.
Und die Behörde muss gar nichts. Mit sowas geht man normal zum Anwalt. Ups, der wird ja auch bezahlt
Unter einer Strafanzeige versteht man die Mitteilung eines Bürgers gegenüber der Polizei, einem Gericht oder dem Staatsanwalt über den Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Durch diese Strafanzeige wird ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt, denn nach den Grundsätzen des deutschen Strafprozessrechts müssen die Ermittlungsbehörden von Amts wegen bei allen Straftaten, die nicht Antragsdelikte sind, tätig werden und zumindest Vorermittlungen aufnehmen. Aus demselben Grund sind Polizeibeamte oder Staatsanwälte, die zufällig Kenntnis von einer möglichen Straftat erhalten, verpflichtet, kraft ihres Amtes Ermittlungen einzuleiten.
Da also nach einer Strafanzeige von Amts wegen ermittelt werden muss, wirkt sich auch eine spätere Rücknahme der Anzeige in der Regel nicht mehr auf den weiteren Verfahrensverlauf aus.
achsomeingott (05.02.2018, 09:38) hat geschrieben:Man unterschreibt doch keine Verschwiegenheitserklärung beim Amt und das sind auch keine Staatsgeheimnisse! Wenn mir Unrecht durch ein Amt geschehen würde und ich das öffentlich machen wollte, dann darf ich das, es gibt kein Gesetz dagegen!