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Hintergrund: Big Brother, seine Klone und die Klagen

Werbung In der Fernsehbranche ist es fast ein ungeschriebenes Gesetz: sobald ein Sender ein erfolgreiches Format auf den Bildschirm gebracht hat, kann er sich sicher sein, dass die Konkurrenz auf der Welle des Erfolgs mitreiten möchte und eigene, recht ähnliche Formate an den Start bringt. Oftmals sind diese natürlich auch soweit geändert, dass es für […]

Hintergrund: Big Brother, seine Klone und die Klagen 1

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In der Fernsehbranche ist es fast ein ungeschriebenes Gesetz: sobald ein Sender ein erfolgreiches Format auf den Bildschirm gebracht hat, kann er sich sicher sein, dass die Konkurrenz auf der Welle des Erfolgs mitreiten möchte und eigene, recht ähnliche Formate an den Start bringt. Oftmals sind diese natürlich auch soweit geändert, dass es für die Erfinder des Originalformats nur schwer ist, rechtliche Schritte gegen die Kopien einzuleiten. In Deutschland müssen Formate dank eines Urteils des Bundesgerichtshofs gar nicht so weit abgeändert werden.

Das entscheidende Urteil entstand 2003, als sich der SWR rechtfertigen musste, für die Produktion von “Kinderquatsch mit Michael” keine Rechte zu besitzen, obwohl es sich laut den Machern von “L’école des fans” um eine eindeutige Kopie handelte, zumal man dem SWR das Format vor dem Start sogar noch angeboten hat. Doch der BGH hat entschieden, dass Unterhaltungsshows und somit auch das französische Pendant der Kindergesangsshow im Allgemeinen nicht urheberrechtlich geschützt seien. Als Gründe führte das Gericht an, dass für solche Formate in der Regel keine eigene schöpferische Leistung erbracht wird und diese stattdessen nur aus gemeinfreien Gestaltungselementen zusammengesetzt wird. Reale Welten und Elemente aus dieser können jedoch im Gegensatz zu fiktiven, geskripteten Welten nicht geschützt werden, schließlich gehört die Welt keiner einzelnen Person.

Das ist jedoch nur die Situation in Deutschland, in anderen Welten stehen die Chancen, ungeliebte Konkurrenz gerichtlich verbieten zu lassen, jedoch in der Regel besser. Das weiß man auch bei endemol in den USA, weshalb man sich dort nun Stellung gebracht hat und gegen die Sendung “The Glass House” vorgehen will, das der Sender ABC in diesem Sommer in Konkurrenz zu Big Brother auf Sendung schicken möchte. Das Konzept erinnert dabei in der Tat an das des großen Bruders. 14 Bewohner leben gemeinsam in einem Haus und kämpfen um die Gewinnsumme von 250.000 Dollar. Anders als bei Big Brother sind sie jedoch nicht von der Außenwelt abgeschnitten, sondern können auf Soziale Netzwerke zurückgreifen und lesen, was die Zuschauer über sie denken. Darüber hinaus hat der Zuschauer auch mehr Macht als bei Big Brother und entscheidet nicht nur, wer das Haus verlassen muss, sondern auch beispielsweise über Kleidung und Nahrung der Bewohner.

Besonders pikantes Detail: für die Produktion seien laut CBS, dem Sender des amerikanischen Big Brothers, auch mindestens 18 ehemalige BB-Mitarbeiter verpflichtet worden, die nun vertrauliche Informationen weitergeben und dafür sorgen könnten, dass die ABC-Show noch näher an Big Brother rückt. Ob sich das Konkurrenzformat jedoch noch vorab stoppen lässt, ist unklar. Der Sendestart ist immerhin schon am 18. Juni. Es ABC ist es nicht der erste Rechtsstreit um geklaute Formate. 2008 beklagte der japanische Sender TBS, dass sich ABC und endemol bei dem Format “Wipeout”, das hierzulande mit einer Staffel bei ProSieben lief, unerlaubterweise an seinen Sendungen “Sasuke” (in westlichen Ländern als “Ninja Warrior” bekannt) und “Takeshi’s Castle” bedient hat, ohne je Lizenzgelder zu zahlen. Besonders dumm für ABC: es tauchten kurz nach der Sendung interne Papiere auf, in der ABC Mitarbeiter und Produzenten anhielt, nach interessanten Formaten aus dem Ausland zu schauen, aber genau zu prüfen, ob eine Lizenzierung überhaupt notwendig sei oder ob einfach die Formate etwas abändern solle. Erst vor wenigen Monaten haben TBS und ABC auf einen Vergleich geeignet.

Aber nun wieder zurück zu Big Brother. Auch für endemol ist es nicht das erste, dass man sein Format gegen Kopien verteidigen muss. So startete 2001 in Russland ein Klon mit dem Namen “Za steklom” (“Hinter Glas”), bei dem 8 – 12 Bewohner in einem Haus lebten, von Kameras überwacht und von den Zuschauern herausgewählt worden sind. Klar, dass endemol die Zahlung von Lizenzgebühren verlangte, der ausstrahlende Sender TV6 berief sich jedoch darauf, dass der Produzent die Idee bereits vor 12 Jahren hatte, als er die den Roman “Wir” von Yevgeny Zamyatin gelesen hat. In diesem lebten die Menschen ebenfalls in Glashäusern, so dass jeder sehen konnte, was die anderen machen. Die Richter fällten in dieser Sache kein Urteil, sondern wiesen die Klage wegen eines Fehlers in der Anklage ab. Von dem russischen Klon konnten damit drei Staffeln entstehen.

Erfolgreicher war endemol in Frankreich, wo das Big Brother-Format in den letzten Jahren als “Secret Story” präsent war und mit dem der ausstrahlende Sender TF1 große Erfolge feiern konnte. Der Konkurrenzsender W9 wollte 2010 etwas von dem Erfolg abhaben und ließ eine Kopie unter dem Namen Dilemme entwickeln. Bei dieser Show lebten 15 Bewohner aufgeteilt in zwei Teams in einem auf “Der Würfel” getauften Haus, jede Woche wird einer von ihnen wie bei Big Brother von den Zuschauer herausgewählt. Regelmäßig wurde einzelnen Bewohnern ein sogenanntes Dilemma präsentiert, eine Aufgabe, für deren Ausführung die Bewohner je nach Art der Aufgabe Geld für das Teamkonto erhielten oder zahlen mussten. Die Aufgaben waren typisch für Big Brother: einen Bewohner einen Tag lang nachmachen, auf seinen Koffer verzichten oder auf Geld verzichten, um eine Nachricht der Familie zu erhalten. Nach zwei Monaten stand das Team mit dem meisten Geld im Finale, das andere Team musste noch eine Nominierung über sich ergehen lassen, ehe die Zuschauer dann bestimmen konnten, wer das angesammelte Preisgeld mit nach Hause nehmen konnte. Verantwortlich für die Produktion war übrigens auch hier eine ehemalige Endemol-Mitarbeiterin, die unter anderem an “Loft Story”, dem Vorgänger von “Secret Story” in Frankreich, mitwirkte. Die Sendung lief für W9 ordentlich, Anfang 2011 beschloss man trotz der laufenden endemol-Klage gegen das Format eine zweite Staffel. Daraus wurde jedoch nichts: das Gericht entschied kurz darauf, dass Wettbewerbs- und Urheberrechte von endemol verletzt worden seien, Dilemme nicht weiter produziert werden dürfe und zudem auch Schadensersatz an endemol gezahlt werden müsse. Die Produzentin des Klons warf endemol vor, ein Monopol erschaffen zu wollen und daher die Entscheidung anfechten zu wollen. Bisher blieb sie jedoch erfolglos.

Auch der große Bruder selbst musste sich schon mehrfach vor Gericht verantworten, denn auch ihm wurde nicht nur einmal die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. So verklagte die Produktionsfirma Castaway endemol im Jahr 2000, da sie in Big Brother eine Kopie ihres Formates “Expedition Robinson” sahen. Bei der 1997 erstmals in Schweden ausgestrahlten Sendung, lebt eine Gruppe von Menschen auf einer abgeschiedenen Insel, wobei regelmäßig einer von ihnen von der Insel gewählt wird. Die Entscheidung liegt aber anders als bei Big Brother nicht bei den Zuschauern, sondern den Inselbewohnern selbst. Dieser Unterschied half endemol bei der Argumentation für Big Brother und verwies darauf, dass die Formate zwar aus dem gleichen Genre standen, aber es auch bei Game- oder Talkshows zahlreiche unterschiedliche Formate gäbe. Die Richter gaben damals endemol recht und machten den Weg frei für zahlreiche internationale Staffeln.

Im Jahr 2000 musste man sich aber auch noch mit zwei Klagen inden USA auseinandersetzen. Niemand geringeres als die Erben von George Orwell, der in seinem Werk 1984 den für die Realityshow titelgebenden großen Bruder erfunden hat, klagten wegen Verletzung ihrer Copyright-Rechte und befürchteten laut Klageschrift, dass Zuschauer denken könnten, dass die Sendung etwas mit George Orwell oder 1984 zu tun habe. Endemol und CBS konnten sich jedoch außergerichtlich einigen. Die zweite Klage ging hingegen nicht gegen Endemol, sondern CBS. Die Webseite Voyeurdorm.com, die acht junge Frauen mit Kameras verfolgte, wie sie essen, lernten und nackt in der Sonne lagen, klagte, dass sie mit CBS bereits ein eigenes Format entwickelten, die Verhandlungen auch schon soweit fortgeschritten waren, dass man CBS vertrauliche Informationen geben konnte, CBS sich dann jedoch plötzlich gegen das gemeinsame Projekt entschieden und Big Brother lizenziert und entwickelt hat. Der Versuch die Ausstrahlung zu verhindern scheiterte jedoch.

Es bleibt also abzuwarten, wie erfolgreich nun endemol und CBS mit einer Klagen gegen ABC’s The Glass House sein wird. Eines ist jedoch bereits jetzt klar: Big Brother sorgt offenbar nicht nur im Haus für jede Menge Drama.

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Hintergrund: Big Brother, seine Klone und die Klagen
 veröffentlicht von stean [75 Beiträge] am 08.05.12 15:39

In der Fernsehbranche ist es fast ein ungeschriebenes Gesetz: sobald ein Sender ein erfolgreiches Format auf den Bildschirm gebracht hat, kann er sich sicher sein, dass die Konkurrenz auf der Welle des Erfolgs mitreiten möchte und eigene, recht ähnliche Formate an den Start bringt. Oftmals sind diese natürlich auch soweit geändert, dass es für die Erfinder des Originalformats nur schwer ist, rechtliche Schritte gegen die Kopien einzuleiten. In Deutschland müssen Formate dank eines Urteils des Bundesgerichtshofs gar nicht so weit abgeändert werden.

Das entscheidende Urteil entstand 2003, als sich der SWR rechtfertigen musste, für die Produktion von “Kinderquatsch mit Michael” keine Rechte zu besitzen, obwohl es sich laut den Machern von “L’école des fans” um eine eindeutige Kopie handelte, zumal man dem SWR das Format vor dem Start sogar noch angeboten hat. Doch der BGH hat entschieden, dass Unterhaltungsshows und somit auch das französische Pendant der Kindergesangsshow im Allgemeinen nicht urheberrechtlich geschützt seien. Als Gründe führte das Gericht an, dass für solche Formate in der Regel keine eigene schöpferische Leistung erbracht wird und diese stattdessen nur aus gemeinfreien Gestaltungselementen zusammengesetzt wird. Reale Welten und Elemente aus dieser können jedoch im Gegensatz zu fiktiven, geskripteten Welten nicht geschützt werden, schließlich gehört die Welt keiner einzelnen Person.

Das ist jedoch nur die Situation in Deutschland, in anderen Welten stehen die Chancen, ungeliebte Konkurrenz gerichtlich verbieten zu lassen, jedoch in der Regel besser. Das weiß man auch bei endemol in den USA, weshalb man sich dort nun Stellung gebracht hat und gegen die Sendung “The Glass House” vorgehen will, das der Sender ABC in diesem Sommer in Konkurrenz zu Big Brother auf Sendung schicken möchte. Das Konzept erinnert dabei in der Tat an das des großen Bruders. 14 Bewohner leben gemeinsam in einem Haus und kämpfen um die Gewinnsumme von 250.000 Dollar. Anders als bei Big Brother sind sie jedoch nicht von der Außenwelt abgeschnitten, sondern können auf Soziale Netzwerke zurückgreifen und lesen, was die Zuschauer über sie denken. Darüber hinaus hat der Zuschauer auch mehr Macht als bei Big Brother und entscheidet nicht nur, wer das Haus verlassen muss, sondern auch beispielsweise über Kleidung und Nahrung der Bewohner.

Besonders pikantes Detail: für die Produktion seien laut CBS, dem Sender des amerikanischen Big Brothers, auch mindestens 18 ehemalige BB-Mitarbeiter verpflichtet worden, die nun vertrauliche Informationen weitergeben und dafür sorgen könnten, dass die ABC-Show noch näher an Big Brother rückt. Ob sich das Konkurrenzformat jedoch noch vorab stoppen lässt, ist unklar. Der Sendestart ist immerhin schon am 18. Juni. Es ABC ist es nicht der erste Rechtsstreit um geklaute Formate. 2008 beklagte der japanische Sender TBS, dass sich ABC und endemol bei dem Format “Wipeout”, das hierzulande mit einer Staffel bei ProSieben lief, unerlaubterweise an seinen Sendungen “Sasuke” (in westlichen Ländern als “Ninja Warrior” bekannt) und “Takeshi’s Castle” bedient hat, ohne je Lizenzgelder zu zahlen. Besonders dumm für ABC: es tauchten kurz nach der Sendung interne Papiere auf, in der ABC Mitarbeiter und Produzenten anhielt, nach interessanten Formaten aus dem Ausland zu schauen, aber genau zu prüfen, ob eine Lizenzierung überhaupt notwendig sei oder ob einfach die Formate etwas abändern solle. Erst vor wenigen Monaten haben TBS und ABC auf einen Vergleich geeignet.

Aber nun wieder zurück zu Big Brother. Auch für endemol ist es nicht das erste, dass man sein Format gegen Kopien verteidigen muss. So startete 2001 in Russland ein Klon mit dem Namen “Za steklom” (“Hinter Glas”), bei dem 8 – 12 Bewohner in einem Haus lebten, von Kameras überwacht und von den Zuschauern herausgewählt worden sind. Klar, dass endemol die Zahlung von Lizenzgebühren verlangte, der ausstrahlende Sender TV6 berief sich jedoch darauf, dass der Produzent die Idee bereits vor 12 Jahren hatte, als er die den Roman “Wir” von Yevgeny Zamyatin gelesen hat. In diesem lebten die Menschen ebenfalls in Glashäusern, so dass jeder sehen konnte, was die anderen machen. Die Richter fällten in dieser Sache kein Urteil, sondern wiesen die Klage wegen eines Fehlers in der Anklage ab. Von dem russischen Klon konnten damit drei Staffeln entstehen.

Erfolgreicher war endemol in Frankreich, wo das Big Brother-Format in den letzten Jahren als “Secret Story” präsent war und mit dem der ausstrahlende Sender TF1 große Erfolge feiern konnte. Der Konkurrenzsender W9 wollte 2010 etwas von dem Erfolg abhaben und ließ eine Kopie unter dem Namen Dilemme entwickeln. Bei dieser Show lebten 15 Bewohner aufgeteilt in zwei Teams in einem auf “Der Würfel” getauften Haus, jede Woche wird einer von ihnen wie bei Big Brother von den Zuschauer herausgewählt. Regelmäßig wurde einzelnen Bewohnern ein sogenanntes Dilemma präsentiert, eine Aufgabe, für deren Ausführung die Bewohner je nach Art der Aufgabe Geld für das Teamkonto erhielten oder zahlen mussten. Die Aufgaben waren typisch für Big Brother: einen Bewohner einen Tag lang nachmachen, auf seinen Koffer verzichten oder auf Geld verzichten, um eine Nachricht der Familie zu erhalten. Nach zwei Monaten stand das Team mit dem meisten Geld im Finale, das andere Team musste noch eine Nominierung über sich ergehen lassen, ehe die Zuschauer dann bestimmen konnten, wer das angesammelte Preisgeld mit nach Hause nehmen konnte. Verantwortlich für die Produktion war übrigens auch hier eine ehemalige Endemol-Mitarbeiterin, die unter anderem an “Loft Story”, dem Vorgänger von “Secret Story” in Frankreich, mitwirkte. Die Sendung lief für W9 ordentlich, Anfang 2011 beschloss man trotz der laufenden endemol-Klage gegen das Format eine zweite Staffel. Daraus wurde jedoch nichts: das Gericht entschied kurz darauf, dass Wettbewerbs- und Urheberrechte von endemol verletzt worden seien, Dilemme nicht weiter produziert werden dürfe und zudem auch Schadensersatz an endemol gezahlt werden müsse. Die Produzentin des Klons warf endemol vor, ein Monopol erschaffen zu wollen und daher die Entscheidung anfechten zu wollen. Bisher blieb sie jedoch erfolglos.

Auch der große Bruder selbst musste sich schon mehrfach vor Gericht verantworten, denn auch ihm wurde nicht nur einmal die Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen. So verklagte die Produktionsfirma Castaway endemol im Jahr 2000, da sie in Big Brother eine Kopie ihres Formates “Expedition Robinson” sahen. Bei der 1997 erstmals in Schweden ausgestrahlten Sendung, lebt eine Gruppe von Menschen auf einer abgeschiedenen Insel, wobei regelmäßig einer von ihnen von der Insel gewählt wird. Die Entscheidung liegt aber anders als bei Big Brother nicht bei den Zuschauern, sondern den Inselbewohnern selbst. Dieser Unterschied half endemol bei der Argumentation für Big Brother und verwies darauf, dass die Formate zwar aus dem gleichen Genre standen, aber es auch bei Game- oder Talkshows zahlreiche unterschiedliche Formate gäbe. Die Richter gaben damals endemol recht und machten den Weg frei für zahlreiche internationale Staffeln.

Im Jahr 2000 musste man sich aber auch noch mit zwei Klagen inden USA auseinandersetzen. Niemand geringeres als die Erben von George Orwell, der in seinem Werk 1984 den für die Realityshow titelgebenden großen Bruder erfunden hat, klagten wegen Verletzung ihrer Copyright-Rechte und befürchteten laut Klageschrift, dass Zuschauer denken könnten, dass die Sendung etwas mit George Orwell oder 1984 zu tun habe. Endemol und CBS konnten sich jedoch außergerichtlich einigen. Die zweite Klage ging hingegen nicht gegen Endemol, sondern CBS. Die Webseite Voyeurdorm.com, die acht junge Frauen mit Kameras verfolgte, wie sie essen, lernten und nackt in der Sonne lagen, klagte, dass sie mit CBS bereits ein eigenes Format entwickelten, die Verhandlungen auch schon soweit fortgeschritten waren, dass man CBS vertrauliche Informationen geben konnte, CBS sich dann jedoch plötzlich gegen das gemeinsame Projekt entschieden und Big Brother lizenziert und entwickelt hat. Der Versuch die Ausstrahlung zu verhindern scheiterte jedoch.

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Es bleibt also abzuwarten, wie erfolgreich nun endemol und CBS mit einer Klagen gegen ABC’s The Glass House sein wird. Eines ist jedoch bereits jetzt klar: Big Brother sorgt offenbar nicht nur im Haus für jede Menge Drama.

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