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Sexy Cora (†): Das Urteil ist gefallen – Bewährung für die Narkoseärztin

Werbung Am 20. Januar jährte sich der Todestag von Carolin Wosnitza alias “Sexy Cora” († 23) – die an den Folgen einer Brust-OP verstarb –  zum zweiten Mal. Heute endete der Prozess gegen die 56- jährige Narkoseärztin mit dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß – das Urteil lautete auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. […]

Sexy Cora

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Am 20. Januar jährte sich der Todestag von Carolin Wosnitza alias “Sexy Cora” († 23) – die an den Folgen einer Brust-OP verstarb –  zum zweiten Mal. Heute endete der Prozess gegen die 56- jährige Narkoseärztin mit dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß – das Urteil lautete auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Begründet wurde das relativ milde Urteil damit, dass die Angeklagte in hohem Maße fahrlässig gehandelt habe, bei der Operation das Beatmungsgerät falsch bedient und nicht regelmäßig kontrolliert habe. Sie wurde somit der fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Nebenklage wirft der 56-Jährigen vor, ein Verrutschen der Atemmaske zu spät bemerkt zu Cora - BB10haben, sprach von Horrorzuständen in der Klinik, die aus Profitgier nötiges Personal einspare. Doch bringen all diese berechtigten Vorwürfe die junge Erotikdarstellerin nicht wieder zurück ins Leben und auch das Leben der Angeklagten ist – zumindest beruflich – nicht mehr lebenswert. Die Ärztin nahm die uneingeschränkte Schuld am Tod der 23 Jahre alten Carolin auf sich, will in Zukunft auch nicht mehr als Narkoseärztin arbeiten und habe bereits einen Rentenantrag gestellt.

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Wir hoffen für die Familie, dass mit dem Urteil nun Ruhe einkehrt. Was haltet ihr von dem Urteil? Ist es gerechtfertigt, zu milde oder hieltet ihr die Ärztin gar für nicht schuldig? Teilt uns eure Meinung mit.

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