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CBS geht weiter gegen BB-Klon vor

Werbung Seit zwei Wochen läuft beim US-Sender ABC die Realityshow “The Glass House”, bei der ähnlich wie bei Big Brother Bewohner gemeinsam unter ständiger Beobachtung zusammenleben, allerdings nicht komplett von der Außenwelt abgeschnitten sind. CBS, das Big Brother in den USA zeigt, war von der Kopie wenig erfreut und klagte gegen den Sender, zumal ABC […]

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Seit zwei Wochen läuft beim US-Sender ABC die Realityshow “The Glass House”, bei der ähnlich wie bei Big Brother Bewohner gemeinsam unter ständiger Beobachtung zusammenleben, allerdings nicht komplett von der Außenwelt abgeschnitten sind. CBS, das Big Brother in den USA zeigt, war von der Kopie wenig erfreut und klagte gegen den Sender, zumal ABC Ex-BB-Mitarbeiter beschäftigt und CBS fürchtet, dass diese produktionsinterne Geheimnisse an ABC weitergeben. Doch am Ende konnte CBS den Start der neuen Realityshow nicht verhindern. Der verantwortliche Richter erklärte später, dass Ideen alleine noch nicht geschützt seien und es darauf ankommt, wie diese umgesetzt werden. Darüber hinaus verwies er auf die Tatsache, dass es keine Autoren, keine vorgeschriebenen Handlungen oder feste Charaktere gibt, sondern auf Realität beruht, die schwer zu kopieren ist. Die Erklärung erinnert an das Urteil der deutschen Richter, die einst entscheiden mussten, ob “Kinderquatsch mit Michael” eine unerlaubte Kopie sei (wir berichteten).

Wohl etwas enttäuscht von dem Urteil stichelte man gegen das Glass House und kündigte scherzhafte neue Sendungen wie “Dancing on the Stars” oder “Postmodern Family” an, die auf die ABC-Sendungen “Dancing with the Stars” und “Modern Family” anspielen, und beendete die Pressemitteilung mit den Worten “Menschen, die im Glashaus sitzen, sollen schließlich nicht mit Steinen werfen”. Doch erledigt ist der Fall damit noch nicht, lediglich die Blockierung der Ausstrahlung ist vom Tisch. CBS möchte daher weiter Beweise sammeln und auch gegen die Ex-Mitarbeiter vorgehen, sollten sie Interna an die Produktionsfirma von The Glass House weitergeben und somit gegen die von ihnen unterschriebenen Verschwiegenheitsklauseln verstoßen haben.

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ABC hingegen freute sich über das Urteil, zumal der Richter den Sendern auch zu verstehen gab, dass CBS wohl auch generell schlechtere Karten hat, eine Copyright-Verletzung zu beweisen. Doch auch wenn ABC den Rechtstreit gewinnen sollten, dürfte CBS zuletzt lachen. Die Premiere des Glass House verfolgten nur weniger als vier Millionen Zuschauer, die Episode dieser Woche hielt sich nur knapp über der drei Millionen-Marke, während das Vorprogramm sieben Million Zuschauer hatte. Zum Vergleich: CBS erreichte vergangenes Jahr mit Big Brother im Schnitt fast acht Millionen Zuschauer. Darüber hinaus waren auch die Kritiken in der Presse wenig positiv. Eine Rückkehr des Klons ist damit auch ohne richterlichen Beschluss unwahrscheinlich.

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